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Schuldner

Schuldner - Was ist ein Schuldner?

Ein Schuldner ist eine Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses einer Leistungspflicht unterliegt. Im Allgemeinen handelt es sich dabei meistens um eine Geldschuld.

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In einer Schuldbeziehung ist der Schuldner derjenige, der eine Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung - z.B. die Zahlung eines Geldbetrags - hat. Er steht damit dem Gläubiger gegenüber, dem er das Geld schuldet.

Schuldner und Schuldverhältnis

Im Allgemeinen wird unter dem Begriff Schuldner ein Geldschuldner verstanden. Ein Schuldner ist prinzipiell jedoch jeder, der zu einer Leistung verpflichtet ist. Dies kann, muss aber nicht in einer Geldleistung bestehen.

Beim Schuldverhältnis wird unterschieden zwischen:

  • Gesetzliches Schuldverhältnis: Schuldverhältnis, resultierend aus gesetzlichen Regelungen, z.B. Schadenausgleich im Falle von Körper-, oder Eigentumsverletzung
  • Vertragliches Schuldverhältnis: Schuldverhältnis, resultierend aus vertraglichen Vereinbarungen, z.B. individuell ausgehandelter Kaufvertrag

Wähend beim vertraglichen Schuldverhältnis also eine vertragliche Vereinbarung besteht, greift das gesetzliche Schuldverhältnis auch ohne vertragliche Beziehung.

Pflichten des Schuldners

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung erfolgreich zu erbringen. Eine Leistungshandlung genügt also nicht, um das Schuldverhältnis aufzulösen - der Schuldner schuldet seinem Gläubiger auch den Leistungserfolg. Geregelt ist dies in § 362 BGB.

Die Fälligkeit der Leistung richtet sich dabei nach dieser Rangfolge:

  1. Vertragliche Vereinbarung
  2. Umstände
  3. Gesetzliche Regelung

Besteht eine vertragliche Vereinbarung zur Fälligkeit der Leistung, muss der Schuldner die Leistung nicht vor diesem Zeitpunkt erbringen. Besteht keine vertragliche Vereinbarung, muss der Schuldner seiner Leistungspflicht sofort nachkommen (§ 421 BGB).

Schuldverhältnis: Kunde und Bank

Für Investitionen in das eigene Unternehmen greifen Unternehmer häufig auf einen Kredit zurück. Wenn eine Kreditinstitution (z.B. eine Bank) einen Kredit vergibt, macht das die Bank zum Gläubiger.

Auf der anderen Seite macht dies wiederum den Kreditempfänger zum Schuldner. Erst, wenn der Kredit vollständig getilgt wurde, ist das Schuldverhältnis beendet.

Schuldverhältnis: Kunde und Lieferant

Im täglichen Geschäftsverkehr eines Unternehmens begegnet das Schuldverhältnis häufig in Form einer Kunden-Lieferanten-Beziehung. Sobald etwa ein Lieferant seinem Kunden etwas geliefert hat, der Kunde jedoch noch nicht gezahlt hat, befinden sich die beiden in einer Schuldbeziehung. In dieser ist der Kunde der Schuldner, da er die Gegenleistung der Vereinbarung (Zahlung des Geldbetrags) noch nicht erbracht hat.

In diesem Zusammenhang wird der Schuldner (Kunde) auch Debitor genannt, wohingegen der Gläubiger (Lieferant) als Kreditorbezeichnet wird.

Saldierungsverbot

In der Buchführung dürfen Schulden und Forderungen gegenüber dem gleichen Unternehmen nicht gegeneinander aufgerechnet werden.

Diese Vorgabe folgt aus dem Saldierungsverbot, das Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ist.

Der Schuldner kann eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Es gibt ein Schuldnerverzeichnis, in dem Schuldner aufgeführt werden.

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