Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, ist im Prinzip eine Auflistung deiner Einnahmen und Ausgaben in einer Tabelle. Sie ist eine Art formlose Gewinnermittlung.
Gewinnermittlung für Kleinunternehmer: die Einnahmenüberschussrechnung
Ermittle deinen Gewinn für die EÜR direkt in deiner Buchhaltungssoftware.Gewinnermittlung mittels EÜR
Jeder Unternehmer muss seinen Gewinn oder Verlust berechnen und die Formulare für die Einnahmenüberschussrechnung beim Finanzamt vorlegen.
Die EÜR musst du auch als Kleinunternehmer beim Finanzamt einreichen, allerdings bist du nicht verpflichtet die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
Mit der Einnahmenüberschussrechnung zeigst du dem Finanzamt wie sich dein Gewinn zusammengesetzt hat und wirst danach besteuert.
Einnahmen- Ausgaben- Rechnung
Um einen vorbereitenden Bericht für die EÜR in der Buchhaltungssoftware Debitoor erzeugen zu können ist Voraussetzung, dass du all deine Einnahmen und Ausgaben erfasst und via Banking abgeglichen hast.
Du kannst dir deine EÜR anzeigen lassen und sie dann als Vorlage für das EÜR Formular beim Finanzamt nutzen. Hierfür sind die Gesamteinnahmen relevant, d.h. die Einnahme plus die Umsatzsteuer.
Und mit dem praktischen Drill-Down kannst du ganz genau nachvollziehen, wie sich deine Zahlen zusammensetzen.Du findest die vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung und die GuV in Debitoor unter “Berichte”. Wie du eine EÜR erstellst, findest du einfach erklärt im Video der Debitoor Gründerlounge.