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Debitoor Buchhaltungslexikon
Sale-and-lease-back

Sale-and-lease-back - Was ist Sale-and-lease-back?

Als Leasing bezeichnet wird, wenn ein Leasinggeber eine Sache dem Leasingnehmer übergibt und dieser im Gegenzug ein in Raten gezahltes Entgelt zur Benutzung überlässt.

Mit dem Rechnungsprogramm Debitoor kannst du bequem Betriebsausgaben erfassen, zum Beispiel Leasingraten.

Das Haftungsrisiko für die Instandhaltung, einen Sachmangel oder eine Beschädigung der Sache wird allein dem Leasingnehmer übergeben. Der Leasinggeber gibt verzichtet dabei auf seine Ansprüche gegen Dritte (Lieferant).

Dadurch entstehen hauptsächlich steuerliche Vorteile. Die Leasingrate kann in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Was bei der Abschreibung bei einem Kauf keine entsprechenden weitreichenden Vorteile mit sich bringen würde.

Beim Sale-and-lease-back-Verfahren wird Eigentum (oft Immobilien) verkauft, um es dann unmittelbar wieder zurück zu leasen.

Leasing und Amortisation

Bei einem Leasingvertrag steht die Amortisation im Vordergrund.

Amortisation ist die gradweise Tilgung einer Verbindlichkeit oder der Aufwendungen. In den meisten Fällen geschieht das über einen längeren Zeitraum.

Innerhalb des Leasingvertrages vergütet der Leasingnehmer den Kaufpreis zuzüglich aller Kosten durch Ratenzahlungen, Zinsen, Kreditrisiko und Gewinn.

Formen des Leasings

Es gibt mehrere unterschiedliche Formen des Leasings, zwei sind jedoch besonders gängig:

  • Operating-Leasing
  • Finanzierungsleasing

Operating-Leasing

Beim Operating-Leasing steht die Nutzenüberlassung durch Entgelt im Fokus. Die Leasingdauer ist oft nur sehr kurz z.B. bei Maschinen, so dass die Amortisation erst durch eine Vielzahl von Leasingnehmern erreicht wird.

Diese Verträge sind meist umgehend möglich zu kündigen. Operating-Leasing ist rechtlich eine Sonderform der Miete und wird demnach nach Mietrecht behandelt.

Finanzierungsleasing

Das Hauptziel bei Finanzierungs-Leasing ist die Finanzierung.

Das bringt längere Grundmietzeiten von ca. 3 bis 7 Jahren mit sich und zum Schluss bei Interesse die Kaufoption am Ende der Leasingdauer.

Sehr gängig dabei ist ein Dreierverhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer und dem Hersteller.

Dabei besteht zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer der Leasingvertrag, bei dem die Gefahr oder die Haftung für Instandhaltung, Sachmängel sowie Beschädigung dem Leasingnehmer übertragen werden und dieser dagegen das Gewährleistungsrecht aus abgetretenem Recht gegen den Hersteller und somit Verkäufer hat.

In der Literatur und Rechtsprechung ist die vorherrschende Meinung, dass das Finanzierungsleasing als Dauerschuldverhältnis gilt, das der Miete sehr ähnlich ist. Daher ist das Mietrecht in erster Linie anwendbar.

Erwähnung findet das Finanzierungsleasing im BGB in § 500 und stellt dort Anforderungen für den Verbraucherschutz auf.

Was nutzt das Sale-and-lease-back Verfahren?

Beim Sale-and-lease-back Verfahren veräußert der Leasingnehmer Eigentum an den Leasinggeber, um es unmittelbar wieder von diesem zurückzuleasen. Oft handelt es sich dabei um Immobilien. Dabei entstehen auf beiden Seiten Vorteile, unter anderem bilanzrechtlicher Art.

Beim Verkauf des Vermögensgegenstandes fließen dem Unternehmen finanzielle Mittel zu, ohne die betriebliche Nutzung des Gegenstandes aufgeben zu müssen.

Zu bedenken ist, übersteigt der Verkaufserlös den Buchwert, kommt es zu einer Aufdeckung von stillen Reserven. Hierdurch werden das Ergebnis und die Ertragslage des Unternehmens begünstigt.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Unternehmen für die Nutzung des Gegenstandes Leasingraten zu begleichen hat.

Zum anderen gibt es steuerliche Erwägungen.

Die Übereignung sowie auch das Rück-Leasing werden als wirtschaftliche Einheit betrachtet. In der Gesamtbetrachtung bedeutet das, dass eine stets steuerfreie Darlehensgewährung vorliegt.

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