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Publikationspflicht

Publikationspflicht - Was ist die Publikationspflicht?

Unter der Publikationspflicht versteht man die Pflicht von bestimmten Unternehmen zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses.

Zur Pubilkationspflicht zählt auch die Offenlegung der Bilanz. Erfahre hier, was die Bilanzanalyse über dein Unternehmen verrät.

Die Publikationspflicht umfasst die Pflicht eines Unternehmens, seinen Jahresabschluss, den Lagebericht sowie evtl. den Konzernabschluss beim eBundesanzeiger, also dem elektronischen Bundesanzeiger, zu veröffentlichen.

Veröffentlicht das Unternehmen im Bundesanzeiger Jahresabschlüsse etc., dient dies zur Information der Stakeholder über die wirtschaftliche Lage des betreffenden Unternehmens. Sie können zum Beispiel Bilanzen einsehen.

Welche Unternehmen unterliegen der Publikationspflicht?

Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB) unterliegen folgende Unternehmen der gesetzlichen Publikationspflicht:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Personenhandelsgesellschaften mit juristischer Person als persönlich haftenden Gesellschafter (z.B. die GmbH & Co. KG)
  • Andere Unternehmen ab einer gewissen Größe

Zweck der Publikationspflicht ist es, den Interessensvertretern (Stakeholdern) eines Unternehmens (z.b. den Aktionären bei einer AG) zu ermöglichen, sich über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren.

Publikationspflicht: Welche Informationen müssen veröffentlicht werden?

Der Umfang der Publikationspflicht ist abhängig von der Größenklasse des Unternehmenn. Prinzipiell unterliegen alle Kapitalgesellschaften der Verpflichtung, folgende Unternehmensinformationen zu veröffentlichen:

  • Jahresabschluss (Bilanz und GuV)
  • Lagebericht
  • Evtl. Konzernabschluss
  • Evtl. Konzernlagebericht

Kleine Kapitalgesellschaften unterliegen dabei bestimmten Erleichterungen:

  • Möglichkeit zur Zusammenfassung bestimmter Bilanzposten
  • Verzicht auf Offenlegung der GuV
  • Verkürzung des Anhangs oder kompletter Verzicht
  • Kein Lagebericht notwendig

Die geforderten Unterlagen müssen beim eBundesanzeiger, bundesanzeiger.de, elektronisch eingereicht und dort publiziert werden.

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