Hebesatz – Was ist der Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Element bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Er kann von jeder Gemeinde individuell festgelegt werden.
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Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das bedeutet, dass die Gemeinde, in der sich ein Gewerbebetrieb befindet, für die Erhebung zuständig ist und letztendlich auch die Steuereinnahmen bekommt.
Die Berechnung der Gewerbesteuer ist in mehrere Stufen eingeteilt, wobei der Hebesatz den Abschluss bildet. Mit ihm wird der Steuermessbetrag multipliziert, um die Steuer zu berechnen.
Dieser Hebesatz kann von jeder Gemeinde individuell festgelegt werden. Mit dem Hebesatz hat also jede Gemeinde die Möglichkeit, die Höhe der Gewerbesteuer zu beeinflussen.
Seit 2004 sind jedoch alle Gemeinden dazu verpflichtet, mindestens einen Hebesatz von 200% anzuwenden. Damit sollen mögliche Gewerbesteueroasen innerhalb Deutschlands verhindert werden.
Ein zu geringer Gewerbesteuersatz würde dafür sorgen, dass viele Firmen ihren Sitz in günstigere Gemeinde verlegen, um Gewerbesteuer zu sparen. Dadurch könnten andere Gemeinden ihre Gewerbegebiete verlieren.
Wie hoch ist der Hebesatz?
In der Regel ist der Hebesatz in einer großen Stadt oder einem Ballungsgebiet höher als in ländlichen Gebieten. München hat zum Beispiel einen Hebesatz von 490%, während die Gemeinden im Umland Hebesätze zwischen 240% und 360% haben.
Hebesätze der 5 größten deutschen Städte:
- Berlin – 410%
- Hamburg – 470%
- München – 490%
- Köln – 475%
- Frankfurt a.M. – 460%
Auf der Gegenseite gibt es einige kleine Gemeinden, die nur den Mindest-Gewerbesteuersatz von 200% ansetzen (z.B. Norderfriedrichskoog oder Schönefeld)
Hebesatz als Standortvorteil
Bei großen Unternehmen kann der Gewerbesteuersatz durchaus ein entscheidendes Kriterium bei der Standortwahl sein. Schließlich kann man hier über die Hälfte der Gewerbesteuer sparen.
Das macht aber aus verschiedenen Gründen nur für große Kapitalgesellschaften Sinn:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro.
- Einzelunternehmen und Gesellschafter von Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
- Es reicht nicht, seinen Firmensitz in einer anderen Gemeinde anzumelden. Du müsstest auch tatsächlich in der anderen Gemeinde arbeiten.
Als Einzelunternehmer oder Freelancer sollte der Hebesatz also kein Entscheidungskriterium sein.