Mit einer Gutschrift als Dokument, kannst du einen Rechnungsbetrag teilweise oder komplett zugunsten des Empfängers erstatten.
Biete deine Kunden mit korrekten Rechnungen einen Top-Service
Job erledigt, Rechnung gesendet – das Einzige, was noch fehlt ist das Geld auf deinem Konto.
Doch dein Kunde ruft unerwartet an, weil er Änderungen auf der Rechnung wünscht oder die gekauften Produkte umtauschen will. Was machst du?
Die finale Rechnung ist ein rechtliches Dokument und deshalb solltest du es nicht ändern. Offizieller Weg die Rechnungen zu ändern, ist eine Gutschrift (auch „Stornorechnung“, „Rechnungskorrektur“ oder „Korrekturrechnung“ genannt). Diese enthält die gleichen Rechnungsdetails – nur mit negativem Betrag, eigener Rechnungsnummer und einem Hinweis dazu, weshalb die Gutschrift erstellt wird.
Was, wenn mein Kunde die Rechnung schon bezahlt hat?
Du solltest immer, wenn du eine Rechnung zurücknimmst, den Ausgleich durch eine Gutschrift erstellen – unabhängig davon, ob sie schon bezahlt ist.
Wenn dein Kunde die Rechnung schon bezahlt hat und du den Betrag vergüten musst, solltest du auf der Gutschrift vermerken, wann und wie dein Kunde sein Geld zurück erhält.
Wenn dein Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hat, wird die Gutschrift das Geschäft auf Null setzen. Dadurch entfällt beiderseits die Zahlungsverpflichtung.
Du kannst auch eine Gutschrift erstellen um Teilzahlungen zu erstatten.
Kurzum
In Debitoor kannst mit wenigen Klicks Gutschriften basierend auf der Originalrechnung erstellen.