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Innenumsatz

Innenumsatz - Was ist ein Innenumsat?

Als nicht steuerbarer Innenumsatz wird per Definition der Umsatz bezeichnet, der bei Lieferungen und Leistungen zwischen einzelnen Teilen desselben, einheitlichen Unternehmens entsteht. Ein Innenumsatz ist nicht steuerbar und unterliegt laut UStG nicht der Umsatzsteuer, da dabei keine Leistung an Dritte erbracht wird.

Wann und wie du eine Umsatzsteuer richtig in Rechnung stellst, erfährst du in unserer Gründerlounge.

Sofern es sich um einen Leistungsaustausch zwischen Unternehmensteilen im Inland handelt, ist so ein nicht steuerbarer Innenumsatz per Gesetz von der Umsatzsteuer und somit auch vom Vorsteuerabzug ausgenommen. Ein Innenumsatz sollte daher auch nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung enthalten sein.

Wichtig ist hierbei, dass es sich um ein einheitliches Unternehmen handelt. Ein Unternehmer bzw. eine Unternehmerin kann immer nur ein Unternehmen haben, weshalb auch ertragsteuerlich zu trennende Einkunftsarten umsatzsteuerlich als einheitliches Unternehmen zu behandeln sind.

Wann entsteht ein Innenumsatz?

Nicht steuerbare Innenumsätze entstehen zum Beispiel, wenn

  • Waren aus einer Produktionsstätte in ein Auslieferungslager gebracht werden.
  • Halbfertigprodukte aus einer Produktionsstätte in eine andere gebracht werden.
  • Produktionsmittel wie Maschinen dauerhaft von einer Betriebsstätte in eine andere (inländische oder ausländische) Betriebsstätte gebracht werden.
  • Leistungen von einem Unternehmensteil an einen anderen Teil des Unternehmens erbracht werden.

Ein Innenumsatz entsteht zum Beispiel, wenn ein Elektriker nebenbei auch ein Ferienhaus besitzt, dass er regelmäßig gegen Entgelt vermietet. Die Einkünfte aus seinen Elektrikerarbeiten und der Vermietung sind ertragsteuerlich unterschiedliche Einkunftsarten und getrennt zu ermitteln. Umsatzsteuerlich stellen aber beide ein einheitliches Unternehmen dar.

Führt dieser Elektriker nun Arbeiten an seinem Ferienhaus aus, gelten diese als nicht steuerbarer Innenumsatz und es entsteht keine Umsatzsteuer. Hier ist es irrelevant, ob eine Rechnung ausgestellt wird und ob es tatsächlich zu einer Zahlung zwischen den einzelnen Unternehmensteilen kommt, oder nicht. Ein Innenumsatz innerhalb eines einheitlichen Unternehmens ist umsatzsteuerrechtlich nicht steuerbar.

Innenumsatz innerhalb einer Organschaft

Bestimmte Unternehmen (Organgesellschaften) können sich zu einer Unternehmenseinheit (Organschaft) zusammenschließen, wenn diese finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein einheitliches Unternehmen eingegliedert sind und somit einen sog. Organkreis bilden.

Bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft kann sich laut UStG auch ein Innenumsatz ergeben, wenn Leistungen zwischen inländischen Teilen eines Organkreises erbracht werden. Befinden sich Organgesellschaften aber im Ausland, entstehen keine Innenumsätze.

Sofern Leistungen oder/und Waren den Organkreis verlassen, liegt kein nicht steuerbarer Innenumsatz der Organschaft mehr vor, sondern ein steuerbarer Leistungsaustausch.

Dann ist ein Innenumsatz steuerbar: Innergemeinschaftliches Verbringen

Handelt es sich um einen Leistungsaustausch zwischen Unternehmensteilen in verschiedenen EU-Ländern, so liegt hier ein umsatzsteuerlich relevantes innergemeinschaftliches Verbringen vor.

Bei einer innergemeinschaftlichen Verbringung wird z.B. ein Wirtschaftsgut aus einem Unternehmensteil in einen anderen Unternehmensteil im EU-Ausland überführt und dort dauerhaft genutzt. Wird der Gegenstand nur zeitweise im anderen Staat verwendet, ist dieser nicht als Innenumsatz zu buchen.

Beim leistenden bzw. abführenden Unternehmensteil wird der Warenausgang genau wie eine innergemeinschaftliche Lieferung behandelt. Beim empfangenden Unternehmensteil hingegen wie ein innergemeinschaftlicher Erwerb.

Ein Innenumsatz in Rechnung stellen

Bei einem Innenumsatz kann per se keine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn ausgestellt werden, da eine Rechnung immer an Dritte gestellt wird und eine Zahlungsaufforderung enthält. Zwar kann auch bei einem als Innenumsatz stattfindenden Leistungsaustausch eine Rechnung gestellt werden, doch gilt diese eher als Beleg und sollte keine Umsatzsteuer ausweisen.

Sollte eine für einen Innenumsatz ausgestellte Rechnung doch eine Umsatzsteuer enthalten, greift dennoch keine Umsatzsteuerpflicht. Es wird somit keine Umsatzsteuer geschuldet. Ein Vorsteuerabzug bei einem Innenumsatz ist demnach auch nicht möglich, wenn zuvor eine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde.

Ist für einen Innenumsatz aus beispielsweise ertragsteuerlichen Gründen eine Rechnung und Bezahlung gewünscht, so kann diese nach dem gleichen Muster erstellt werden wie alle anderen Rechnungen des Unternehmens auch. Ein spezifischer Hinweis auf der Rechnung, dass ein nicht steuerbarer Innenumsatz vorliegt, ist nicht zwingend nötig.

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