Ausschüttungen – Was sind Ausschüttungen?
Als Ausschüttungen werden Zahlungen vom Unternehmen an seine Anteilseigner bezeichnet. Je nach Gesellschaftsform kann die Ausschüttung unterschiedliche Namen haben.
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Ausschüttung ist der Überbegriff für den Teil des Gewinns eines Unternehmens, der an die Anteilseigner gezahlt wird. Bei Aktiengesellschaften spricht man auch von der Dividende. Hat man Aktien, bekommt man Dividenden.
Bezeichnungen für Ausschüttungen
Je nach Gesellschaftsform können die Ausschüttungen unterschiedliche Namen haben: Zahlungen von Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre heißen Dividenden, GmbH-Gesellschafter erhalten Gewinnausschüttungen und Privatunternehmer, sowie OHG-Gesellschafter, tätigen „Entnahmen“.
Gewinnausschüttungen sind für Eigenkapitalgeber das, was für Kreditgeber Zinsen sind.
Auswirkungen von Ausschüttungen auf GuV und Bilanz
Obwohl Ausschüttungen das Eigenkapital der Unternehmen verringern, stellen sie keine Kosten dar, weil sie nicht betriebsrelevant sind.
Sie verringern damit nicht den Gewinn des Unternehmens. Sie verschlechtern allerdings einige Kennzahlen über die Stabilität des Unternehmens wie die Eigenkapitalquote, bei der die Höhe des Eigenkapitals durch die Höhe des Gesamtkapitals geteilt wird.
Entscheidung über die Höhe von Ausschüttungen
Die Höhe der Ausschüttungen, die in Deutschland in der Regel einmal pro Jahr stattfinden, orientiert sich an der Profitabilität und dem Kapitalbedarf der Unternehmen.
So kann es durchaus vorkommen, dass Unternehmen viel Geld verdienen, dieses allerdings direkt in weiteres Wachstum investieren und deshalb keine Dividenden zahlen.
Für GmbHs und Aktiengesellschaften bestehen weiterhin gesetzliche Regelungen zu Gewinnrücklagen, die erst in den Unternehmen gebildet werden müssen, bevor eine Gewinnausschüttung erfolgen darf.
Besteuerung von Ausschüttungen
Die steuerliche Behandlung von Ausschüttungen hängt zum großen Teil davon ab, ob es sich bei dem Unternehmen um eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt.
Entnahmen bei Personengesellschaften sind steuerfrei, während auf Ausschüttungen von GmbHs und Aktiengesellschaften an natürliche Personen vom Empfänger die sogenannte Abschlagsteuer (plus Solidaritätszuschlag) zu zahlen ist.