Preiskalkulation: Kostenermittlung und Gewinnspanne

Wie berechne ich meine Kosten? Und wie hoch setze ich meinen Gewinn an? Dieser dreht sich um diese beiden zentralen Fragen, um Sie bei Ihrer eigenen Preiskalkulation zu unterstützen.

Die Kostenermittlung ist ein sehr wichtiger Schritt – schließlich wollen Sie kostendeckend arbeiten können und kein Dumping betreiben. Und natürlich wollen Sie auch einen Gewinn erwirtschaften! Darum geht es jetzt – um Zahlen, Daten, Fakten.

Kostenermittlung: Welche Kostenarten fallen bei mir an?

Prinzipiell gibt es vier große Kostenarten, die im Rahmen der Preiskalkulation berücksichtigt werden müssen:

  • Materialkosten: Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe

  • Fertigungskosten: Löhne (Produktion), Miete (Produktionshalle), Energie (Produktion), Maschinen

  • Verwaltungskosten: Löhne (Verwaltung), Miete (Büro), Energie (Büro), Büroeinrichtung

  • Vertriebskosten: Löhne (Vertrieb), Miete (Lager), Marketing, Kundenservice, Lieferung, Buchhaltung

Nicht bei jedem Unternehmer fallen dieselben Kosten in derselben Relation an. In einem Dienstleistungsunternehmen können Materialkosten beispielsweise unter Umständen ganz wegfallen.

Wer aufmerksam gelesen hat, dem wird auffallen, dass manche Kosten mehrmals auftreten: Lohnkosten können sowohl in der Fertigung, als auch in der Verwaltung oder im Vertrieb entstehen und müssen entsprechend zugeordnet werden.

Kostenermittlung: Wie ermittle ich meine Selbstkosten?

Um Ihre Selbstkosten zu ermitteln, müssen Sie Ihre Kostenarten nun mit Zahlen hinterlegen. Dabei berechnen Sie jeweils die Stückpreise – also Ihre Kosten pro produziertem Stück / pro erstellter Dienstleistung. Dafür müssen Sie natürlich zuerst festlegen, wieviel Sie monatlich produzieren möchten.

Zu unterscheiden sind in der Aufschlüsselung Ihrer Selbstkosten Einzel-, und Gemeinkosten.

Einzelkosten können direkt zugewiesen werden, z.B. Rohstoffkosten: Herr Meier möchte 5.000 Smoothies im Monat verkaufen. Er weiß, dass er für jeden Smoothie 250 g Obst zu 0,50 € benötigt.

Anders bei den Gemeinkosten: Diese müssen erst prozentual aufgeteilt werden, z.B. Mietkosten: Seine Mietkosten von 650 € für Büro und Produktionsraum muss Herr Meier erst durch 5.000 dividieren, um den Mietkostenanteil pro Stück zu erhalten.

Achtung: Sie besitzen eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG)? Dann müssen Sie an dieser Stelle auch Ihr eigenes Gehalt miteinberechnen!

Gewinnspanne: Wie hoch setze ich meine Gewinnspanne an?

Als Unternehmer wollen Sie natürlich nicht nur kostendeckend arbeiten, sondern auch einen Gewinn erzielen. Die Gewinnspanne (= Gewinnmarge / Handelsspanne) ist stark branchen- und betriebsabhängig. Das bedeutet für Sie: Hören Sie sich in Ihrer Branche um und recherchieren Sie.

Smoothie-Verkäufer Herr Meier weiß, dass die Marge von Getränkeherstellern in der Regel sehr niedrig liegt. Zwar ist die Produktion günstig, jedoch sind die Kunden ebenfalls sehr preissensitiv. Die Ausnahme: Der boomende Smoothie-Markt! Hier nehmen die Kunden höhere Preise gerne in Kauf. Herr Meier kalkuliert daher eine Gewinnspanne von 30 % ein.

Achtung: Sind Sie Freiberufler, Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft? Dann müssen Sie bei der Gewinnberechnung Ihr Gehalt mit einkalkulieren.

Nun haben Sie einen wichtigen Schritt Ihrer Preiskalkulation geschafft. Sie haben sich einen Überblick über Ihre tatsächlich anfallenden Kosten verschafft und anschließend Ihre Stückkosten berechnet. Außerdem wissen Sie, wie hoch Ihre Gewinnspanne optimalerweise ausfallen wird.

Im nächten Schritt sollten Sie sich damit auseinandersetzen, ob und wie Sie Skonto und Rabatt ansetzen und berechnen.