Bin ich scheinselbstständig?

In der Gründerszene immer wieder angesprochen: die Scheinselbstständigkeit.

Wie Sie sich eindeutig als selbstständig Beschäftigter ausweisen und was Sie tun können, wenn Sie an Ihrem Status zweifeln, erklären wir Ihnen hier.

Scheinselbstständigkeit: Ihr Status ist den Sozialversicherungsträgern nicht egal

Sie tun gut daran, Ihren arbeitsrechtlichen Status genau zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, bevor die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkasse Ihnen und Ihrem Auftraggeber zuvorkommen.

Diese Institutionen überprüfen, ob Betriebe ihre Beitrags- und Meldeverpflichtungen zur Sozialversicherung einhalten.

Sie müssen sich als Selbstständiger selbst um Ihre Versicherungsverpflichtungen kümmern.

Scheinselbstständigkeit: Sozialmissbrauch auf Ihre Kosten

Sei es aus Unwissen oder sogar mit voller Absicht: Wenn ein Unternehmen glaubt, durch Sie als vermeintlich freien Mitarbeiter Kosten zu sparen, muss es nachzahlen und macht sich eventuell sogar strafbar.

Zigtausende Scheinselbstständige werden Jahr für Jahr aufgedeckt und nachträglich als „abhängig Beschäftigte“ eingestuft.

Scheinselbstständigkeit: Wann wird der Sozialversicherungsträger misstrauisch?

  • 5/6 Ihres Umsatzes stammen von nur einem Auftraggeber.

  • Der Arbeitsort und die Arbeitszeiten werden von Ihrem Auftraggeber vorgegeben.

  • Sie waren früher angestellt bei Ihrem Auftraggeber und arbeiten jetzt frei für ihn.

Scheinselbstständigkeit: Das Statusfeststellungsverfahren

Nicht selten führen Konflikte zwischen Auftraggeber und Freelancer dazu, dass Sie durch eine Statusfeststellung Ihrem arbeitsrechtlichen Status auf den Grund kommen möchten.

Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen und denken Sie vorweg über Ihren Status nach.

Wann arbeite ich wirklich selbstständig?

Auch wenn Sie mehrere Auftraggeber haben, würde im Falle einer Überprüfung jede Tätigkeit einzeln betrachtet werden.

Dem Sozialversicherungsträger und vor allem Ihrem Auftraggeber, dem Sie die beste Absicht unterstellen sollten, weisen Sie sich durch folgende Kriterien als selbstständiger Unternehmer aus:

  • Sie arbeiten für mehrere Auftraggeber.

  • Sie treten am Markt auf, haben eine Homepage, Visitenkarten, ein Logo, eigene Geschäftsräume usw.

  • Sie gehen ein unternehmerisches Risiko ein und haben investiert.

  • Sie handeln unabhängig und entscheiden selbst, wann und wo Sie Ihre Arbeit verrichten.

  • Sie bieten eine besondere Dienstleistung an, die nicht jeder machen kann.

  • Sie beschäftigen einen oder mehrere versicherungspflichtige Arbeitnehmer.

  • Sie können eine Bescheinigung des Existenzgründerzuschuss vorlegen.

  • Sie sind nicht weisungsgebunden an Ihre Auftraggeber.

  • Sie sind persönlich und wirtschaftlich unabhängig von Ihrem Auftraggeber.

  • Sie schreiben Rechnungen auf Ihren Namen.

  • Sie haben Ihre Sozialversicherungspflicht professionell geklärt.

Hinweis: Diese Merkmale sind Anzeiger und nicht alle müssen auf Sie selbst zutreffen. Ihre Selbstständigkeit ist immer ein Einzelfall und würde auch individuell betrachtet werden, wenn es zu einer Überprüfung kommt.

Wann bin ich scheinselbstständig?

  • Ihr Auftraggeber sagt Ihnen, wann und wo Sie zu arbeiten haben.

  • Sie sind Teil des Teams und arbeiten acht Stunden am Tag.

  • Sie erledigen Aufgaben, die weder mit der Absprache noch mit Ihrem unternehmerischen Profil zu tun haben.

  • Sie benutzen den Computer Ihres Auftraggebers.

  • Sie arbeiten nur für einen Auftraggeber.

Was ist, wenn ich nur einen Auftraggeber habe?

Keine Panik. Der Anfang einer Selbständigkeit unterliegt immer besonderen Bedingungen.

So ist es zu Beginn ganz normal, wenn Sie nur für einen Auftraggeber arbeiten. Auch gibt es den Sonderfall des „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“.

Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie sich um mehrere Auftraggeber bemühen. Und sich im Zweifel bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung um Aufklärung bemühen.

Die von Selbständigen im Expertenforum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellten Fragen bieten Gelegenheit, sich in die vielfältigen Berufswelten der Scheinselbständigkeit einzulesen.