Was, wenn ich eine Rechnung in einer Fremdsprache sende?

Neben der Rechnung in der Fremdsprache müssen Sie auch die Rechnung in deutscher Ausführung aufbewahren.

Wenn Sie Rechnungen ins Ausland schicken, kann es von Vorteil sein, die Rechnung in der Landessprache Ihres Kunden zu senden, damit er sie problemlos verstehen kann. Diesem Wunsch sollten Sie nachgeben, um die Kundenbeziehung zu stärken.

Akzeptiert mein Finanzamt Rechnungen in einer Fremdsprache?

Eher nein. Die Abgabenordnung regelt Deutsch als Amtssprache. Daher kann das Finanzamt von Ihnen verlangen, dass Sie ihm eine beglaubigte Übersetzung vorlegen. Und zwar unverzüglich.

Ansonsten hat das Finanzamt das Recht, selbst einen Dolmetscher/Übersetzer zu bestellen und stellt Ihnen die Kosten in Rechnung.

Deshalb sollten Sie immer zweimal eine Rechnung schreiben – in deutscher Ausführung mit Hinweis auf die ausländische Ausführung und die in der Fremdsprache.

Denken Sie daran, dass Sie Rechnungsnummern nicht doppelt vergeben dürfen.

Darf ich gar keinen ausländischen Begriff auf der Rechnung haben?

Doch. Die deutsche Finanzverwaltung erkennt einige Begriffe in anderen Amtssprachen, also Fremdsprachen, an. Darunter zählt das Wort „Gutschrift“.

Darf ich eine Rechnung ins Ausland auf Deutsch stellen?

Ja, das ist erlaubt. Problem, kann aber sein, dass sich Ihr ausländischer Kunde beschwert, weil er die Rechnung nicht lesen kann. Zudem braucht er sie für seine Buchhaltung.

Rechnung nach deutschen oder ausländischen Vorgaben ausstellen?

Wenn Sie Ihren Firmensitz in Deutschland haben, müssen Sie die Rechnung nach deutschen Vorgaben schreiben. Sie müssen sich unter allen Umständen an das Umsatzsteuergesetz halten. Ein ausländischer Kunde hat allgemein keinen Anspruch auf eine Rechnung in seiner Landessprache.

Wenn Sie beispielsweise einem italienischen Kunden eine Rechnung in Italienisch senden, ist das ein toller Service von Ihnen, der Sie von Mitbewerbern hervorhebt. Sie können Informationen hinzufügen, die dem italienischen Kunden behilflich sind.

Was muss auf die ausländische Rechnung?

Wichtig ist, dass du die Umsatzsteuer korrekt ausweisen und Sie die USt-IdNr. des italienischen Kunden beim Bundeszentralamt auf Steuern prüfen.

Muss ich eine ausländische Rechnung aufbewahren?

Ja. Auch bei ausländischen Rechnungen, bzw. Rechnungen in einer Fremdsprache, greift die deutsche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Diese müssen Sie in jedem Fall einhalten.

Der Ordnung halber könnten Sie einen jährlichen Ordner nur mit Auslandsrechnungen führen.

Was, wenn ich keine ausländische Rechnung senden will?

Schlagen Sie Ihrem italienischen Kunden vor, dass er per Gutschrift abrechnet. Der Italiener kann dann nach italienischen Regeln abrechnen und Sie müssen keine Rechnung mehr senden.

Beim Bundesministerium der Finanzen, BMF, Schreiben vom 25.10.2013, S.7-9 finden Sie eine Tabelle zu den in anderen Amtssprachen verwendeten Begriffen für Rechnungsangaben.