Rechnungen schreiben als Blogger – Alles was Sie wissen müssen

Für viele Blogger stellt sich irgendwann die Frage: Kann ich mit meinem Blog Geld verdienen? Und wenn ja, wie?

Die Monetarisierung eines Blogs ist eine spannende Herausforderung und bietet vielfältige Optionen an, von denen Sie sich auch nicht auf eine festlegen müssen. So kommen zum Beispiel Produkttests als auch Affiliates oder Gastartikel in Frage, um mit einem Blog Geld zu verdienen.

Was in der Aufregung aber manchmal vergessen wird: Sie müssen sich als Blogger womöglich auch Gedanken um eine korrekte Rechnungsstellung machen. Denn wenn Sie mit Ihrem Blog Geld verdienen, müssen Sie auch Rechnungen schreiben. Sonst kann es Ärger mit dem Finanzamt geben.

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Aber keine Angst: Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles, was Sie zum Thema Rechnungen schreiben als Blogger wissen müssen.

Wann muss ich als Blogger überhaupt eine Rechnung schreiben?

Egal ob Sie einen Reiseblog haben, Food Blogger oder Fashion Blogger sind: Sobald Sie mit Ihrem Blog Geld verdienen – selbst wenn es zunächst kleine Beträge sind – gelten für Sie die gleichen Regeln wie für andere Selbstständige.

Daher müssen Sie Rechnungen ausstellen. Allerdings nicht zwangsweise bei jeder Transaktion. Es gibt zwei Szenarien für die Rechnungsstellung für Sie als Blogger:

1. Als Blogger Rechnungen an andere Unternehmen schreiben

Wenn Ihr Kunde ein anderes Unternehmen ist, es sich also um ein B2B (Business to Business) Geschäft handelt, müssen Sie in jedem Fall eine Rechnung schreiben.

2. Als Blogger Rechnungen an Privatpersonen schreiben

Ist Ihr Kunden eine Privatperson (B2C), müssen Sie nicht zwingend eine Rechnung ausstellen – es sei denn natürlich, Ihr Kunden bittet Sie darum. Dennoch müssen Sie die Einnahme auch ohne Rechnung natürlich korrekt in Ihrer Buchhaltung erfassen.

Was muss auf meiner Rechnung als Blogger stehen?

Auch hier gilt: Als Blogger gelten für Sie die gleichen Regeln wie für andere Selbstständige. Ihre Rechnung muss also alle notwendigen Pflichtangaben enthalten, damit sie rechtlich korrekt ist.

Auf Ihrer Rechnung sollten enthalten sein:

Achtung: Die Angaben zur Umsatzsteuer gelten nur, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Nehmen Sie für Ihre Tätigkeit als Blogger jedoch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, so dürfen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung ausweisen.

Kleinunternehmer sind Sie, wenn Ihr Umsatz im letzten Jahr unter 22.000 € lag, und im aktuellen Jahr 50.000 € nicht übersteigen wird. Wenn Sie Ihren Blog als nebenberufliche Tätigkeit führen oder gerade erst angefangen haben, fallen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit zunächst in diese Kategorie.

Rechnung schreiben als Blogger: Musterrechnung

Um bei den Rechnungen für Ihr Blogger Unternehmen alles richtig zu machen, können Sie sich folgende Musterrechnung als Vorlage nehmen:

Für Kleinunternehmerrechnungen gelten bestimmte Vorschriften. Sollten Sie also von der Kleinunternehmerregelung Gebraucht machen, vergessen Sie nicht, unter anderem, einen Hinweis darauf in Ihre Rechnung einzufügen.

Tipp: Auch ein professionelles Rechnungsdesign ist wichtig. Deshalb geben wir Ihnen hier hilfreiche Tipss für ein gutes Rechnungsdesign.

Rechnung schreiben als Blogger: Ein gutes Rechnungsprogramm

Selbst wenn Sie Ihren Blog nur nebenberuflich oder als Kleinunternehmen betreiben, kann es hilfreich sein, ein gutes Rechnungsprogramm für Ihre Rechnungen zu verwenden. So können Sie sich sicher sein, dass alle Pflichtangaben vorhanden sind und Ihre Rechnung 100 % rechtskonform ist.

Außerdem sparen Sie mit einem einfachen, professionellen Rechnungsprogramm Zeit, die Sie stattdessen für das Schreiben von Blog Posts stecken können.

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