Professionelle Rechnungsvorlage für Zahnärzte

Zahnärzte, Zahntechniker und Dentisten: Kurz gesagt alle, die zahnärztliche Behandlungen durchführen, müssen bestimmte Kriterien für die Rechnungsstellung erfüllen.

Wenn Sie auch dazu gehören, dann sollten Sie sich genau darüber informieren, welche Anforderungen Ihre Rechnung erfüllen muss. Dabei hilft Ihnen eine Rechnungsvorlage für Zahnärzte.

Was ist eine Rechnungsvorlage für Zahnärzte?

Inhaltlich sind die Anforderungen an eine Rechnung, die Sie als Zahnarzt oder als Selbstständiger in einem anderen Gesundheitsberuf schreiben, dieselben wie auf jeder anderen Rechnung auch. Es gibt eine Zahl von Pflichtangaben, die Sie beachten müssen, damit Ihre Rechnung rechtskonform ist.

Als Zahnarzt sollte Ihre Rechnungsvorlage darum folgende Elemente enthalten:

  • Ihr Firmenname bzw. Ihr Name sowie Ihre Anschrift

  • Der Name Ihres Kunden sowie seine Anschrift

  • Formale Angaben wie Rechnungsdatum und Rechnungsnummer

  • Das Leistungsdatum (also der Tag der Behandlung)

  • Beschreibung Ihre Leistung

  • Der Rechnungsbetrag

Jetzt wissen Sie, welche Inhalte Ihre Rechnungsvorlage prinzipiell erfüllen muss. Dennoch gibt es für zahnärztliche Leistungen einige Besonderheiten, die wir im Folgenden kurz erläutern.

Rechnungsvorlage für Zahnärzte: Gebührennummer, Gebührensatz und Steigerungsfaktor

Bei ärztlichen Leistungen genügt es nicht, nur eine formale Beschreibung Ihrer Leistung anzugeben. Mit auf Ihre Rechnungsvorlage müssen auch: Gebührennummer, Gebührensatz und Steigerungsfaktor

Was ist die Gebührennummer?

Die Gebührennummer wird von der zahnärztlichen Vereinigung GOZ festgelegt. Jede Behandlung verfügt über eine eigene, individuelle Nummer, die auf der Rechnungsvorlage angeführt sein muss.

Hinter dieser Nummer versteckt sich auch der Gebührenrahmen, innerhalb dessen sich eine Leistung preislich bewegt. An diesen Gebührenrahmen müssen Sie sich halten.

Was ist der Gebührensatz bzw. der Steigerungsfaktor?

Der Steigerungsfaktor / Gebührensatz wird durch die Schwierigkeit und die Dauer der Behandlung festgesetzt. Maximal kann der 3,5 fache Satz festgelegt werden.

Sie multiplizieren also die von Ihnen veranschlagte Gebühr mit dem Gebührensatz, um den abschließenden Rechnungsbetrag zu erhalten.

Umsatzsteuer ja oder nein? Besonderheiten beim Rechnung schreiben als Zahnarzt

Eine Besonderheit bei ärztlichen Leistungen ist: Die Umsatzsteuer. Im Regelfall wird auf ärztliche Leistungen keine Umsatzsteuer erhoben. Ihre Rechnungsvorlage ist also umsatzsteuerfrei. Bedingung: Das therapeutische Zielt steht an erster Stelle, also die Diagnose, Heilung oder Linderung von Krankheiten.

Umsatzsteuer anführen müssen Sie hingegen bei Behandlungen, die kosmetischen Zwecken dienen. Oder, wenn Sie beispielsweise Kontaktlinsen, Zahnspangen oder Schuheinlagen verkaufen. Die Umsatzsteuersätze auf Ihrer Rechnungsvorlage können hier je nach Leistung variieren.

Rechnungsvorlage für Zahnärzte: Privatpersonen

Als Zahnarzt sind Sie wahrscheinlich vorrangig im B2C Geschäft tätig. Ihre Kunden sind also Privatkunden. In diesem Fall müssen Sie nicht zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.

Dennoch sollten Sie Ihren Kunden natürlich eine Rechnung oder Quittung auf privat bezahlte Leistungen mitgeben können.

Rechnungsvorlage für Zahnärzte in einem Rechnungsprogramm

Am einfachsten ist es, Sie erstellen Ihre Rechnungen mit einem Rechnungsprogramm wie SumUp Rechnungen. Hier stehen Ihnen eine professionelle, rechtskonforme Rechnungsvorlage und viele weitere Features zur Verfügung.

Ihre zahnärztlichen Leistungen können Sie im Rechnungsprogramm einfach abspeichern und in Ihrer Rechnung dann einfach über das Dropdown Menü auswählen. Ebenso einfach können Sie Kunden abspeichern und in Ihre Rechnung einfügen.

Sie stellen Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer aus? Kein Problem. Auch für umsatzsteuerbefreite Rechnungen (z.B. Kleinunternehmerrechnung) ist SumUp Rechnungen ausgelegt.

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